Schulordnung
1. Ihr Kind wird über ein Online-Formular in der Schule eingeschrieben. Innerhalb von 5 Tagen wird eine Rechnung an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse geschickt, die innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden muss.
2. Die Zahlung erfolgt pro Semester. Die Zahlung für das Semester kann in 2 - 3 Zahlungen aufgeteilt werden (bei zwei oder mehr Kindern). Monatliche Zahlungen sind nur bei Online-Zahlung möglich.
3. Bei der Berechnung des Schulgeldes werden die Feiertage und Wochenenden gemäss dem Kalender des Kantons Basel berücksichtigt.
4. Zu Beginn des Schuljahres zahlt jede Familie einen einmaligen Mitgliedsbeitrag an den Elternverein (60 Franken). Die Kosten für den Unterricht in den verschiedenen Gruppen finden Sie hier:
5. Wir gewähren einen Rabatt für Familien, die Sozialhilfe beziehen oder Prämienverbilligung erhalten. Wenn die Rechnung einer Familie, die einen Rabatt erhält, von einem Dritten (Sozialdienst, Wohltätigkeitsorganisation, usw.) bezahlt wird, wird die Rechnung zum vollen Unterrichtspreis ausgestellt.
6. Wenn ein Kind aus einem bestimmten Grund die Schule nicht besucht, aber eine Unterrichtsstunde stattgefunden hat, gilt diese Stunde als abgehalten.
7. Die Beendigung des Schulbesuchs muss mit einer Frist von mindestens einem Monat per E-Mail an die Schule mitgeteilt werden. Andernfalls wird das Schulgeld weiterhin erhoben und gilt als Schuld, die zu begleichen ist.
8. Für alle neuen SchülerInnen bieten wir eine kostenlose erste Probestunde an.
9. Wenn ein Kind nicht zu Beginn des Schuljahres die Schule besucht, wird das Schulgeld nach der ersten Unterrichtsstunde in Rechnung gestellt.
10. Der Unterricht und die Kommunikation in der Schule finden auf Ukrainisch statt, Korrespondenz und Büroarbeit werden auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch erledigt.